68-0997-26 Kalkulation der Sätze des Abwasserbeitrages für die Abwasserbeseitigung und Kostenerstattung nach Einsatzsätzen für Grundstücksanschlüsse
Ausführungsfrist 01.02.2027 bis 31.07.2027
Die Kommunen können zur Deckung ihres Aufwandes, u. a. für die Herstellung ihrer öffentlichen Einrichtungen, Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.
Wird für ein Grundstück erstmals ein Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutz- oder Nie-derschlagswasserkanalisation hergestellt, wird der einmalige Abwasserbeitrag erhoben. Hier-für ist die Verwendung eines durch Kalkulation ermittelten Beitragssatzes erforderlich.
Daneben ist für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle der hierfür entstandene Aufwand unter Berücksichtigung der Kanalanschlusslängen vom Grundstückseigentümer pauschaliert zu erstatten. Hierfür ist die Verwendung eines durch Kalkulation ermittelten Einheitssatzes erforderlich.
Ausführungszeitraum für die Kalkulation:
01.02.2027 bis 31.07.2027
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