Die Hauptleistungen aus den Leistungsbereichen 1.1 (Räumstelleneinrichtung), 1.6 (Volumenräumung) und 1.7 (Punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung) sind
zwingend durch den Bieter selbst oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft durchzuführen.
- Räumstelleneinrichtung, Vermessung und Dokumentation
- Durchführung einer Volumenräumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.7 inklusive Transport und Bereitstellung von Aushubmaterial
- Wurzelstöcke von Buschwerk und Wurzelstöcke von Bäumen roden
- Rückbau von Leitungen, Schächten und Kanälen sowie Mauerwerk und Betonhindernissen
- Rückbau von Oberflächenversiegelungen
- Durchführung einer Oberflächensondierung mit Magnetik nach entsprechend BFR KMR TS
A-9.3.9 nach Abschluss der Volumenräumung zur Qualitätssicherung und Detektion tieferliegender kampfmittelverdächtiger Störkörper
- Gegebenenfalls Einzelpunkträumung entsprechend BFR KMR TS A-9.4.5 von kampfmi
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